Wenn der Medizinische Dienst (MD) die Einstufung vorgenommen hat und Ihr Kind offiziell Pflegegrad 3 erhält, ändert sich finanziell und organisatorisch eine Menge. Pflegegrad 3 bedeutet im Gesetzestext eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Für Sie als Eltern bedeutet es vor allem eins: Ein Anrecht auf konkrete, spürbare Unterstützung.

Viele Familien wissen gar nicht, welche Budgets ihnen ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Hier ist die Übersicht der wichtigsten Leistungen, die die Pflegekasse und die Krankenkasse Ihnen bereitstellen müssen:

1. Das monatliche Pflegegeld (Geld zur freien Verfügung)

Das Pflegegeld wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Da Sie als Eltern die Pflege und Betreuung Ihres Kindes zu Hause selbst übernehmen, steht Ihnen dieses Geld als Anerkennung und Aufwandentschädigung frei zu.

  • Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld aktuell 573 Euro im Monat.
  • Tipp: Dieses Geld ist steuerfrei und Sie müssen der Kasse keine Quittungen vorlegen, wofür Sie es ausgeben.

2. Der Entlastungsbetrag (125 Euro extra)

Zusätzlich zum Pflegegeld steht jeder Familie ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zu.

  • Dieses Geld kann für zertifizierte Angebote genutzt werden – zum Beispiel für Familienentlastende Dienste (FED), Babysitter mit Autismus-Erfahrung oder spezielle Betreuungsgruppen.

3. Verhinderungspflege (Urlaubs- und Krankheitsvertretung)

Wenn Sie selbst krank werden, einen Arzttermin haben oder einfach mal durchatmen müssen, stellt die Kasse jährlich 1.612 Euro für eine Vertretung zur Verfügung (aufstellbar auf bis zu 2.418 Euro durch ungenutzte Kurzzeitpflege). Damit können Sie Verwandte, Freunde oder einen Pflegedienst bezahlen.

4. Kostenlose Windeln und Pflegehilfsmittel (Rezept & Budget)

Hier gibt es zwei verschiedene Töpfe, die Sie unbedingt nutzen sollten:

  • Medizinische Hilfsmittel (z.B. Windeln/Pampers): Wenn Ihr Kind aufgrund des Autismus (z.B. mit 3, 4 oder mehr Jahren) noch nicht trocken ist, kann der Kinderarzt eine ärztliche Verordnung (Dauerverordnung für Inkontinenzhilfsmittel) ausstellen. Mit diesem Rezept erhalten Sie die Windeln über Vertragspartner der Krankenkasse vollkommen kostenlos bzw. rezeptgebunden ohne Eigenanteil.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 40 Euro für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

5. Krankentransport zur Therapie mit dem Taxi (Fahrkostenübernahme)

Der Alltag mit Therapien (Ergotherapie, Logopädie, Autismus-Therapie) bedeutet enormen Fahrtsaufwand. Kaum jemand weiß: Auf ärztliche Anordnung hin kann die Krankenkasse die Kosten für ein Taxi zu den Therapieterminen übernehmen.

  • Der Arzt stellt hierfür eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus. Das Kind wird dann direkt von zu Hause abgeholt, zur Therapie gefahren und wieder zurückgebracht. Gerade bei Kindern, für die der öffentliche Nahverkehr oder das ständige Umsteigen eine massive Reizüberflutung bedeutet, ist dies eine unschätzbare Entlastung.

6. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Bis zu 4.000 Euro)

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für den sicheren und reizarmen Umbau der Wohnung (z. B. Einbau von speziellen Sicherheitsfenstern, Türsicherungen oder Schalldämmung eines Zimmers).

7. Rentenversicherung für Sie als Eltern!

Wenn Sie Ihr Kind mit Pflegegrad 3 mindestens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegen und deshalb nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, zahlt die Pflegekasse für Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.he Leistungen und Gelder Ihnen jetzt zustehen